Das Bundesarbeitsgericht hat am Samstag, den 03.12.2022 eine Urteilsbegründung festgelegt: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter ab jetzt zur Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit verpflichten, denn die Regelung zur Arbeitszeiterfassung gilt ab sofort. Handeln Sie jetzt mit den Hard- und Softwarelösungen der SoftClean GmbH.
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